Finanzen und Politik

Die Einnahmen aus der Tabaksteuer für den Bundeshaushalt betragen 12 Mrd. Euro pro Jahr, das sind rund 6% der gesamten Steuereinnahmen.

Bundestag und Bundesregierung schätzen offensichtlich die Tabakindustrie.

  • Die Bundesregierung hat durch das Bundesgesundheitsministerium beim Europäischen Gerichtshof gegen das Verbot von Tabakwerbung geklagt.
  • In den Bemühungen, den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Tabakprodukten zu erschweren, insbesondere durch die Abschaffung des Automatenverkaufs, hat es im letzten Jahrzehnt kaum Fortschritte gegeben. Bei unseren europäischen Nachbarn gibt es keine Zigarettenautomaten! In Frankreich dürfen Tabakprodukte nur in speziellen Tabakläden abgegeben werden.
  • Der Nichtraucherschutz in öffentlichen Gebäuden kommt nicht voran; zuletzt hat im Jahre 1998 der Bundestag mehrheitlich eine solche Initiative abgelehnt.
  • Als Folge dieser Politik resultiert der immer noch konstante oder leicht ansteigende Tabakkonsum, denn erwachsene Nichtraucher beginnen nur noch sehr selten mit dem Rauchen, umgekehrt aber hören viele im Erwachsenenalter mit dem Rauchen auf. Es sterben in jedem Jahr rund 300.000 Raucher, darunter über 100.000 an den Folgen des Rauchens. In dieses Bild passt der unten auszugsweise zitierte Vertrag zwischen der Bundesgesundheitsministerin und dem Verband der Zigarettenindustrie vom 20. März 2002, in dem die Zigarettenproduzenten knapp 2,4 Millionen Euro pro Jahr für die Prävention des Rauchens von Kindern und Jugendlichen in den Jahren 2002 bis 2006 spenden. Die Ausgaben für Werbemaßnahmen im gleichen Zeitraum liegen um ein Vielfaches höher. In den vergangenen Jahren sind an die Tabakanbauer in Europa Subventionen in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich gezahlt worden.

Fazit:
Die Tabak- und Zigarettenindustrie verfügt ber eine sehr starke Lobby.

Anhang

Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland ... — vertreten durch die Bundesgesundheitsministerin — und den Verband der Cigarettenindustrie ...

1. Der Zuwendungsgeber gewährt dem Zuwendungsempfänger eine finanzielle Zuwendung in Höhe von insgesamt 11.800.000 Euro.

2. Die Zuwendung dient aussschliesslich zur Prävention des Rauchens von Kindern und Jugendlichen sowie der Entwicklung und Durchführung entsprechender Maßnahmen, nicht jedoch allgemeinen Anti-Raucher-Programmen. Die Maßnahmen dürfen nicht die Zigarettenindustrie, deren Produkte oder den Zigarettenhandel diskriminieren oder den erwachsenen Raucher verunglimpfen.

7. Während der Vorbereitung und Laufzeit der Maßnahmen des Zuwendungsempfängers verzichten die oben genannten Mitgliedsfirmen des Zuwendungsgebers ...... auf eigene, auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkte Maßnahmen zur Prävention des Rauchens von Kindern und Jugendlichen.